Spezialisten gefragt

Zur Einhaltung des Explosionsschutzes werden besondere Forderungen an die Ausführung von Anlagen und Betriebsmitteln gestellt. Solche Forderungen sind u.a. beschrieben in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den europäischen Explosionsschutzrichtlinien2014/34/EU.

Weitere Errichtungsbestimmungen finden sich u.a. in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und den Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS). Gemäß den §§ 15 und 16 der Betriebssicherheitsverordnung sind Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen vor der ersten Inbetriebnahme, bei wesentlichen Änderungen und auch wiederkehrend alle 3 Jahre von einer befähigten Person gemäß TRBS 1203-1 zu prüfen.

Unsere Sachverständigen haben auf diesem Gebiet langjährige Erfahrungen und geben diese gerne bei den notwendigen Prüfungen der technischen Einrichtungen oder auch durch Schulungen und Seminare an Ihre Mitarbeiter weiter.

Unsere Leistungen:

  • Stellungnahmen, Gutachten zu Planungsunterlagen und Vorprüfungen von verfahrenstechnischen Anlagen
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten gemäß den Forderungen der BetrSichV
  • Baubegleitende Überwachung bei der Errichtung elektrischer Anlagen
  • Abnahmeprüfungen und wiederkehrende Prüfungen der explosionsgeschützten Anlagen auf Grundlage der BetrSichV, der Explosionsschutzrichtlinien 2014/34/EU und der geltenden Errichtungsbestimmungen
  • Durchführung von Schulungen und Unterweisungen für Elektrofachkräfte
  • Schadens- und Unfalluntersuchungen, Erstellung von Gutachten
  • Elektrischer Explosionsschutz

Vertrauen Sie auf unsere breite Erfahrung auf diesem Gebiet:

  • Chemische Industrie
  • Pharmaindustrie
  • Forschung und Entwicklung

Selbstverständlich können wir Ihr Explosionsschutzkonzept in vorhandene Arbeitsschutz- und Brandschutzkonzepte einbinden.

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